Reichsstände
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Die Reichsstände umfassen die Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag haben.
Zusammensetzung
- Die drei Fürsten der Fürstentümer Asracon, Trinvaten und Antares
- Die Vertreter der Reichsstädte
- Die Vertreter Protektorate
- Die Vorsteher der Prälaturen (Ritter- und klerikale Orden)
- Die Vertreter der Korporation der Baronien/Freiherren
Keine Vertretung und damit auch kein Stimmrecht haben die reichsunmittelbaren Ritter, die wenigen Reichsdörfer, die Nabarak-Stämme von Fyttlanden sowie die Grenzmarken.