Stadtherr

Aus Wiki Drachengard
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Der Stadtherr ist der rechtliche Herr eine Reichsstadt, im Fall Drachengard der Herzog selber. Ausnahme ist hier Neu-Kant, da die Stadtherrschaft als Lehen an Kriegsfürst Darn verliehen wurde.

Vertreten wird der Herzog in den Reichsstädten durch den Stadtvogt.