Grenzmark: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2017, 08:30 Uhr
Eine Grenzmark, auch einfach nur Mark, ist ein Grenzgebiet des Territoriums des Großherzogtums. Sie sind sicherheitspolitisch besonders wichtige Verwaltungsbezirke in gefährdeten Grenzregionen. Marken unterstehen einem Legaten bzw. direkt dem Großherzog.