Reichsstände: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Fürstentümer | + | * Die drei Fürsten der Fürstentümer [[Asracon]], [[Trinvaten]] und [[Antares]] |
− | * Reichsstädte | + | * Die Vertreter der [[Reichsstadt|Reichsstädte]] |
− | * Protektorate | + | * Die Vertreter [[Protektorat|Protektorate]] |
− | * Ritter- und klerikale Orden | + | * Die Vorsteher der [[Prälatur|Prälaturen (Ritter- und klerikale Orden)]] |
− | * Baronien und | + | * Die Vertreter der Korporation der Baronien/Freiherren |
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+ | Keine Vertretung und damit auch kein Stimmrecht haben die reichsunmittelbaren Ritter, die wenigen Reichsdörfer, die Nabarak-Stämme von [[Fyttlanden]] sowie die Grenzmarken. |
Aktuelle Version vom 5. Dezember 2017, 14:10 Uhr
Die Reichsstände umfassen die Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag haben.
Zusammensetzung
- Die drei Fürsten der Fürstentümer Asracon, Trinvaten und Antares
- Die Vertreter der Reichsstädte
- Die Vertreter Protektorate
- Die Vorsteher der Prälaturen (Ritter- und klerikale Orden)
- Die Vertreter der Korporation der Baronien/Freiherren
Keine Vertretung und damit auch kein Stimmrecht haben die reichsunmittelbaren Ritter, die wenigen Reichsdörfer, die Nabarak-Stämme von Fyttlanden sowie die Grenzmarken.