Stadtherr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki Drachengard
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Stadtherr''' ist der rechtliche Herr eine Reichsstadt, im Fall Drachengard der Herzog selber. Ausnahme ist hier Neu-Kant, da die Stadtherrschaft als…“)
 

Aktuelle Version vom 14. November 2014, 11:30 Uhr

Der Stadtherr ist der rechtliche Herr eine Reichsstadt, im Fall Drachengard der Herzog selber. Ausnahme ist hier Neu-Kant, da die Stadtherrschaft als Lehen an Kriegsfürst Darn verliehen wurde.

Vertreten wird der Herzog in den Reichsstädten durch den Stadtvogt.